AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SDS Thermotechnik GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der SDS Thermotechnik GmbH (im Folgenden „wir“) gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), im Folgenden „Auftraggeber“. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

(2) Ist im Angebot bzw. Vertrag die Geltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) vereinbart, gilt diese in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung vorrangig vor diesen Bedingungen; diese Bedingungen gelten dann nur ergänzend, soweit die VOB/B keine Regelung trifft. Gegenüber Verbrauchern gilt die VOB/B nur, wenn sie ihnen vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und ausdrücklich vereinbart wurde, und nur soweit sie gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften nicht widerspricht.

§ 2 Angebot, Bindefrist und Vertragsschluss

(1) An unsere Angebote halten wir uns für die im Angebot genannte Frist gebunden, ohne Angabe für 30 Tage ab Angebotsdatum.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Bindefrist annimmt. Die Annahme kann erfolgen durch Unterschrift auf Papier, durch elektronische Unterschrift (§ 3), durch Bestätigung im Kundenportal oder in Textform (z. B. E-Mail). Eine verspätete oder inhaltlich abweichende Annahme gilt als neues Angebot, das wir durch Auftragsbestätigung annehmen können.

(3) Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber eine Bestätigung des Vertrags mit seinem Inhalt auf einem dauerhaften Datenträger (Auftragsbestätigung bzw. unterzeichnetes Dokument als PDF).

(4) Änderungen und Zusatzleistungen (Nachträge) werden auf dieselbe Weise vereinbart. Zeichnen sich bei der Ausführung notwendige Zusatzleistungen ab, stimmen wir diese vorher mit dem Auftraggeber ab; bei Gefahr im Verzug dürfen wir unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen auch ohne vorherige Abstimmung durchführen.

(5) Pläne, Berechnungen und Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 3 Elektronische Unterschrift

(1) Angebote, Auftragsbestätigungen, Nachträge, Wartungsverträge und Abnahmeprotokolle können elektronisch über den Signaturdienst Skribble unterzeichnet werden. Wir verwenden in der Regel die einfache oder die fortgeschrittene elektronische Signatur; ist für eine Erklärung gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben, verwenden wir die qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB).

(2) Die elektronische Unterschrift ist für den Vertragsschluss gleichwertig mit der eigenhändigen Unterschrift auf Papier. Die Parteien erkennen elektronisch unterzeichnete Dokumente als Nachweis der abgegebenen Erklärungen an.

(3) Der Auftraggeber erhält das unterzeichnete Dokument einschließlich des Signaturnachweises als PDF per E-Mail bzw. im Kundenportal. Mit dem Prüfprotokoll von Skribble lassen sich Unterzeichner, Zeitpunkt und Unversehrtheit des Dokuments prüfen.

(4) Für die elektronische Unterschrift übermitteln wir Name, E-Mail-Adresse und ggf. Mobilnummer des Unterzeichners sowie das zu unterzeichnende Dokument an Skribble. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.

§ 4 Preise und Preisarten

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern weisen wir den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer aus. Bei Einheitspreisen wird nach den tatsächlich ausgeführten Mengen (Aufmaß) abgerechnet. Ein Pauschal- oder Festpreis gilt für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Bei einem Kostenanschlag wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet; zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich (§ 649 BGB). Vereinbarte Zusatz- oder geänderte Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 5 Ausführung, Termine und Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Termine stimmen wir mit dem Auftraggeber ab, auf Wunsch über unser Kundenportal. Verbindlich sind nur ausdrücklich als verbindlich bestätigte Termine.

(2) Der Auftraggeber sorgt für einen freien und sicheren Zugang zur Arbeitsstelle, Strom und Wasser in üblichem Umfang sowie für erforderliche Zustimmungen Dritter (z. B. Vermieter, Eigentümergemeinschaft) und für Förder- und Genehmigungsunterlagen, soweit diese ihm obliegen.

(3) Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Lieferverzögerungen von Herstellern, höhere Gewalt, Witterung, fehlende Mitwirkung), verlängern die Ausführungsfristen angemessen. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich.

§ 6 Abschlagszahlungen und Zahlung

(1) Wir können Abschlagszahlungen in Höhe des Werts der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen einschließlich eigens angefertigter oder bereitgestellter Stoffe und Bauteile verlangen (§ 632a BGB). Bei Verbraucherbauverträgen beträgt die Summe der Abschläge höchstens 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung (§ 650m BGB).

(2) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zahlbar, soweit nicht Skonto vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 7 Inbetriebnahme und Abnahme

(1) Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen. Bei Heizungs-, Wärmepumpen-, Lüftungs-, Klima- und Photovoltaikanlagen erfolgt die Abnahme in der Regel zusammen mit der Inbetriebnahme und der Einweisung des Auftraggebers. Darüber erstellen wir ein Inbetriebnahme- und Abnahmeprotokoll, das auch elektronisch unterzeichnet werden kann. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Wird die Anlage mängelfrei in Betrieb genommen und nimmt der Auftraggeber sie nach der Einweisung in Gebrauch, ohne innerhalb einer angemessenen Prüfzeit von zwei Wochen Mängel anzuzeigen, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahme durch schlüssiges Verhalten). Gegenüber Unternehmern gilt die Leistung mit der Inbetriebnahme und Ingebrauchnahme als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt werden.

(3) Als abgenommen gilt die Leistung außerdem, wenn wir dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und er die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt dies nur, wenn wir ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge und auf die Notwendigkeit hingewiesen haben, Mängel anzugeben (§ 640 Abs. 2 BGB).

(4) Ist die VOB/B vereinbart, richtet sich die Abnahme nach § 12 VOB/B.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.

§ 9 Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Mängel sollen uns unverzüglich mitgeteilt werden; wir haben das Recht zur Nacherfüllung.

(2) Natürliche Abnutzung und Verschleiß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind kein Mangel unserer Leistung. Gleiches gilt für Schäden, die nachweislich auf unsachgemäße Bedienung, unterlassene vom Hersteller vorgeschriebene Wartung oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.

(3) Herstellergarantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

§ 10 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Kundenportal, elektronische Unterschrift) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die Verbraucher zusammen mit dem Angebot erhalten. Für Verbraucherbauverträge (§ 650i BGB) gilt das besondere Widerrufsrecht nach § 650l BGB mit eigener Belehrung.

(2) Wünscht der Verbraucher, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, muss er dies ausdrücklich verlangen. Widerruft er danach, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und der Verbraucher vor Beginn bestätigt hat, dass er von diesem Verlust Kenntnis hat.

(3) Ohne ausdrückliches Verlangen beginnen wir mit der Ausführung und mit auftragsbezogenen Bestellungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

§ 12 Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragsdurchführung nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten, auch zu eingesetzten Dienstleistern (z. B. Signaturdienst, Kundenportal, Cloud-Speicher), enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 13 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: November 2026